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Lexikon - Stand: 18.02.2026
Einzelzusage
Bei der Einzelzusage wird die Versorgung individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Auch wenn dies arbeitsrechtlich nicht erforderlich ist, wird die Versorgungszusage in der Regel schriftlich erteilt. Ein Bündel gleichlautender Einzelzusagen wird als Gesamtzusage bezeichnet.