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Eigenvorsorge
Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge besteht aus der ersten Säule, der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung als zweite Säule und der privaten Eigen- oder Altersvorsorge als dritte Säule der Alterssicherung.
Um für das Alter vorsorgen zu können, stehen für die Eigenvorsorge dem Anleger verschiedene Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte zur Auswahl. Durch die Einführung einer staatlich geförderten, zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge seit dem Jahr 2002 kommt der Eigenvorsorge eine größere Bedeutung zu: Die staatliche Förderung für die Riester-Rente kann auch für private Altersvorsorgeverträge erlangt werden. Die Förderung erfolgt seit dem Jahr 2002 in Form von Zulagen und einem Sonderausgabenabzug und wird stufenweise bis zum Jahr 2008 aufgebaut. In 2004 wurde mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) das Verfahren der Riester-Rente durch weitere Maßnahmen vereinfacht (siehe hierzu auch Dauerzulageantrag).