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Eichel-Förderung
Die durch das Absenken der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entstehende Versorgungslücke soll durch die im Altersvermögensgesetz geschaffene private kapitalgedeckte Altersversorgung geschlossen werden. Dies kann zum einen durch die sog. Riester-Rente gem. den §§ 10a (Sonderausgabenabzug) und 79 ff. (Zulagen) EStG als auch für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung mit der sog. Eichel-Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit) erreicht werden (vgl. hierzu auch Direktversicherung). Beide Förderkonzepte wurden nach dem seinerzeitigen Minister Riester (Arbeit) und Finanzminister Eichel benannt. Die beiden Förderkonzepte (Zulage und Sonderausgabe oder Beitragsfreiheit) schließen sich allerdings gegenseitig aus.
Bei der Eichel-Förderung werden Arbeitgeberbeiträge aus dem ersten Dienstverhältnis bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungrenze in der Sozialversicherung) der Arbeiter und Angestellten (West) steuerfrei in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds und seit dem auch in eine Direktversicherung eingebracht (§ 3 Nummer 63 EStG). Neben diesen Beträgen können seit dem auch noch weitere Arbeitge...