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OVG Hamburg 14.08.2001 3 Bf 429/00

Straßenverkehrsrecht; | Abschleppen eines Pkw trotz hinterlassener Handynummer

Das , NWB EN-Nr. 447/2001) hatte entschieden, dass eine Abschleppmaßnahme unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sei, wenn der Fahrer des falsch geparkten Pkw durch einen im Auto sichtbar ausgelegten Zettel dafür Vorsorge getroffen habe, dass er leicht, kurzfristig und zuverlässig erreichbar sei. Obwohl das ) diesen Standpunkt im Grundsatz teilt, hatte die Berufung der beklagten Polizeibehörde Erfolg. Denn das OVG stellt höhere Anforderungen an den Informationsgehalt einer solchen Nachricht als das VG: Es müsse insbesondere der jeweilige Aufenthaltsort des Fahrers angegeben werden, weil nur so der Beamte vor Ort sachgerecht entscheiden könne, ob und welche Zeitverzögerungen im Hinblick auf das Ausm...

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