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Defined Contribution (DC)
Der Begriff „Defined Contribution“ (häufig abgekürzt durch „DC“) wird für Versorgungszusagen verwendet, bei denen sich der Arbeitgeber nur zur Erbringung bestimmter Beiträge verpflichtet und nicht eine bestimmte Versorgungsleistung schuldet (auch „reine Beitragszusage“ genannt). Eine solche Form der Versorgungszusage war wegen der Einstandspflicht des Arbeitgebers nach deutschem Arbeitsrecht bis 2017 nicht möglich. Hiervon zu unterscheiden ist der Begriff „Defined Benefit“, der für Versorgungszusagen verwendet wird, bei denen sich der Arbeitgeber zur Erbringung einer bestimmten Leistung verpflichtet hat.