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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Defined Benefit (DB)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Der Begriff „Defined Benefit“ (häufig abgekürzt mit „DB“) wird für Versorgungszusagen verwendet, bei denen der Arbeitgeber eine bestimmte Leistung zugesagt hat bzw. verpflichtet ist, eine bestimmte Versorgungsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko der Finanzierung und der Biometrie. In Abgrenzung hierzu wird mit „Defined Contribution“ eine Versorgungszusage bezeichnet, bei der sich der Arbeitgeber nur zur Erbringung bestimmter Beiträge verpflichtet hat. Diese Form der Zusage ist wegen der Einstandspflicht des Arbeitgebers nach deutschem Arbeitsrecht erst nach Maßgabe des § 1 Absatz 2a BetrAVG ab 2018 möglich.

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