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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Deferred Compensation

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Arbeitnehmerfinanzierte Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der Teile des Bruttoeinkommens in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Die Umwandlung kann einmalig, wiederkehrend oder laufend stattfinden. Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) bezeichnet somit eine betriebliche Versorgungszusage, die durch einen Verzicht des Arbeitnehmers auf Barbezüge definiert wird. Die Umwandlung erfolgt aus unversteuertem Einkommen in der Ansparphase. Damit erfolgt eine Besteuerung in der Leistungsphase (nachgelagerte Besteuerung), die i. d. R. durch niedrigere Steuersätze gekennzeichnet ist. Teilweise wird Deferred Compensation auch in einem weiteren Sinne als Synonym für Entgeltumwandlung verwendet.

I. d. R. verpflichtet sich der Arbeitgeber, die zugesagte Versorgungsleistung (Kapital- oder Rentenleistung) über eine Direktzusage zu erbringen.

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