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Biometrisches Risiko
A. Allgemeines
Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitsverhältnisses eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, dann knüpfen diese Leistungen an ein biometrisches Risiko an. Biometrische Risiken sind das Erreichen eines bestimmten Alters (Altersversorgung), der Tod (Hinterbliebenenversorgung) oder der Eintritt der Invalidität (Invaliditätsversorgung).
B. Die biometrischen Risiken
1. Altersversorgung
Scheidet der Arbeitnehmer bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (altersbedingt) aus dem Unternehmen aus, erhält er bei Vorliegen einer Versorgungszusage, die das biometrische Ereignis Alter absichert, Leistungen aus einer Altersversorgung. Als Untergrenze für die Gewährung von betrieblichen Altersversorgungsleistungen gilt in der Regel das 60. Lebensjahr. Berufsspezifische frühere Altersgrenzen sind vereinzelt üblich und in Betriebsvereinbarungen, Gesetzen oder Tarifverträgen geregelt. Keine betriebliche Altersversorgung liegt bei einzelvertraglichen Vereinbarungen vor, wenn sie Leistungen vor Erreichen des 60. Lebensjahres vorsieht.
2. Hinterbliebenenversorgung
Eine betriebliche Versorgungszusage kann bei Tod des Arbeitnehmers auch Hinterb...