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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Betriebsrente

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Begriff für Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung als freiwillige Sozialleistung gewährt. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer seit dem einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Hier kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Umwandlung künftiger Entgeltansprüche bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung für die betriebliche Altersversorgung verlangen (§ 1a Absatz 1 Satz 1 BetrAVG). Mit der Einführung der Nummer 2a in § 1 Absatz 2 BetrAVG durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz kann ein Arbeitgeber durch einen Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet werden, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung in Form einer reinen Beitragszusage zu zahlen.

Die Gewährung einer Betriebsrente basiert auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers. Danach sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Leistungen bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, im Invaliditätsfall oder bei Tod des Arbeitnehmers dessen Hinter...

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