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Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
A. Allgemeines
Das Bundesverfassungsgericht entschied am in einem Urteil (BVerfGE 105, 73), dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Beamtenpensionen waren voll zu versteuern, während die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterlagen. Der Gesetzgeber wurde durch das Gerichtsurteil aufgefordert, die Besteuerung der Pensionen bis zum neu zu regeln und somit eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger zu gewährleisten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom (BGBl. I S. 1427), geändert durch Artikel 117 der Verordnung vom (BGBl. I S. 2407), wurde insbesondere die Neuregelung der Rentenbesteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt. Ab dem begann somit der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für alle Alterseinkünfte. Dies bedeutete eine grundlegende Umgestaltung der einkommensteuerrech...