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NWB Nr. 7 vom Seite 447

Zuschlag bei verspäteter Rückkehr in die private Krankenversicherung

[i]Versicherungspflicht auch in der PKV – bei verspäteter Anmeldung sind Prämien nachzuzahlenSeit dem besteht auch für Personen, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wieder Versicherungspflicht. Dies betrifft etwa 25.000 Menschen, die – gleich aus welchem Grund – aus der Versicherung ausgeschieden sind. Jede private Krankenversicherung muss diese Personen auf Antrag im Basistarif aufnehmen. Dieser Tarif entspricht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Prämie ist maximal so hoch, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (knapp 570 € im Monat). Bei verspäteter Anmeldung sind die Prämien für bis zu sechs Monate in voller Höhe nachzuzahlen. Bei noch späterer Anmeldung ist für Monate darüber hinaus je 1/6 der individuellen Monatsprämie zu zahlen.

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