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Umsatzsteuer | Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt nach dem auch dann unter den Begriff „Lieferungen von Wasser” i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung nicht an den späteren Wasserbezieher, sondern an einen Bauunternehmer oder Bauträger erbracht wird.
Diese Entscheidung entspricht dem NWB NAAAC-96360, die als Nachfolgeentscheidung zum NWB PAAAC-76445 ergangen ist (s. bereits NWB EN-Nr. 1163/2008).