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Einkommensteuer | Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg
Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige nach dem NWB QAAAB-73526 diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet. – Anmerkung: Nach der Rechtsprechung des , BStBl 2001 II S. 785) ist die Herkunft der Mittel für den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten ohne Bedeutung. Der Vater hätte dem Sohn also das Geld schenken können, dass dieser dann dem Handwerker für die geleisteten Reparaturen am Haus überwiesen hätte, um es bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpach...