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Fahrtkostenzuschüsse nach dem Urteil des BVerfG
Pauschalierung von Arbeitgeberleistungen (wieder) ab dem 1. Entfernungskilometer
Mit Urteil v. hat das BVerfG die Geltendmachung von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer „gekippt”. Zu den sich daraus ergebenden Fragen im Rahmen der Pauschalversteuerung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers nimmt das BMF mit vorliegendem Schreiben Stellung.
Rückwirkende Pauschalierung
Vor der Entscheidung des war die Pauschalversteuerung für Fahrtkostenzuschüsse und geldwerten Vorteile aus Sachleistungen des Arbeitgebers für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer möglich. Durch die Entscheidung des BVerfG entfällt auch diese gesetzliche Einschränkung. Der Arbeitgeber kann somit die Pauschalversteuerung seiner Zuschüsse und Sachleistungen wieder ab dem 1. Entfernungskilometer vornehmen. Die Pauschalierung ist auch rückwirkend für alle nach dem beginnenden Lohnzahlungszeiträume möglich. Bereits übermittelte oder erteilte Lohnsteuerbescheinigungen sind nicht zu ändern.
Pauschalierung durch den Arbeitgeber
Zum Zwecke einer Änderung der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber diesem nach Durchführung der Pauschalierung zu bescheinigen, dass er einen ...