Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2008, Steueränderungen 2009
1. Aufl. 2009
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Teil H: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V
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Seite | ||
I. | Vordruck
| 302 |
II. | Gesetzesänderungen
und neue Verwaltungsanweisungen | 304 |
1. | Gesetzesänderungen | 304 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen | 304 |
2.1 | EStÄR 2008 | 304 |
2.2 | BMF-Schreiben | 304 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 307 |
III. | ABC
der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 307 |
S. 302
I. Vordruck
S. 303
S. 304
Änderung der Anlage V: Die Anlage V wurde wie folgt geändert:
Zeilen 24 bis 26 (Änderung): Einkünfte aus der ersten Grundstücksgemeinschaft sind in Zeile 24, aus der zweiten Grundstücksgemeinschaft in Zeile 25 und aus allen weiteren Grundstücksgemeinschaften in Zeile 26 einzutragen.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Für den VZ 2008 ergaben sich keine die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffenden Gesetzesänderungen. Auf den Abdruck redaktioneller Änderungen wurde verzichtet.
2. Neue Verwaltungsanweisungen
Nachfolgend werden die wichtigsten Verwaltungsanweisungen 2008 abgedruckt und im ABC der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Tz. III) kommentiert.
2.1 EStÄR 2008
Einnahmen und Werbungskosten (R 21.2 EStÄR)
…
(4) Die Tätigkeit
eines Stpfl. zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
besteht im Wesentlichen in der Verwaltung seines Grundbesitzes. Bei nicht
umfangreichem Grundbesitz erfordert diese Verwaltung in der Regel keine
besonderen Einrichtungen, z.B. Büro, sondern erfolgt von der Wohnung des
Stpfl. aus. Regelmäßige Tätigkeitsstätte ist dann die
Wohnung des Stpfl.