Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2008, Steueränderungen 2009
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil G: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP und Anlage AUS –
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seite | ||
I. | Vordruck
| 285 |
1. | Anlage KAP | 285 |
2. | Anlage AUS | 288 |
II. | Gesetzesänderungen
und neue Verwaltungsanweisungen | 290 |
1. | Gesetzesänderungen | 290 |
1.1 | Einkünfte aus
Kapitalvermögen (§ 20 EStG) | 290 |
1.2 | Steuerermäßigung bei
ausländischen Einkünften (§ 34c EStG) | 291 |
2. | Verwaltungsanweisungen | 291 |
2.1 | EStÄR 2008 | 291 |
2.2 | BMF-Schreiben | 292 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 293 |
III. | ABC
der Einkünfte aus Kapitalvermögen | 296 |
S. 285
I. Vordruck
1. Anlage KAP
S. 286
S. 287
Änderung der Anlage KAP: Die Abfragen zu Dividenden und ähnlichen Erträgen im Anrechnungsverfahren wurden nicht wieder in den Vordruck aufgenommen. Da eine Unterscheidung zwischen Halbeinkünfteverfahren und Anrechnungsverfahren praktisch nicht mehr notwendig ist, wurden auch die das Halbeinkünfteverfahren kennzeichnenden Texte entfernt. Im Übrigen wurden folgende Änderungen des Vordrucks vorgenommen:
Wann ist die Anlage KAP auszufüllen? (Anleitung): Die Anlage KAP ist stets abzugeben, wenn die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen 801 € (bei Zusammenveranlagung 1.602 €) übersteigen. Hierzu zählen alle steuerpflichtigen und nach de...