Zu den Voraussetzungen für den Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG.
Es liegt auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters nach der
InsO eintretenden Rechtsfolgen nicht geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen.
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des insolvent gewordenen Steuerberaters sind noch nicht wieder hergestellt, solange
dem Steuerberater nicht die Restschuldbefreiung erteilt und ein Insolvenzplan aufgestellt ist.
Die Vereinbarung zwischen dem insolventen Steuerberater und seinen Gläubigern zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens steht
einem angenommenen und bestätigten Insolvenzplan nicht gleich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2008 S. 2288 Nr. 47 DStRE 2009 S. 829 Nr. 13 RAAAD-05412
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.05.2008 - 6 K 433/07
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