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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 101/08 EFG 2009 S. 359 Nr. 5

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 62, EStG § 63

Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung auf 25 Jahre ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Die Absenkung der Altersbegrenzung für berücksichtigungsfähige Kinder in der Berufsausbildung von 27 auf 25 Jahre durch Art. 1 Nr. 11 StÄndG vom ist nicht verfassungswidrig. Auch Art. 6 Abs. 1 GG steht der Einführung der Altersgrenzenabsenkung nicht entgegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 590 Nr. 10
EFG 2009 S. 359 Nr. 5
RAAAD-05396

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.11.2008 - 15 K 101/08

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