Berücksichtigung von Aufwendungen für Bewirtungen und Geschenke eines Arbeitnehmers für Kunden seines Arbeitgebers bei den
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten
Leitsatz
Ein Außendienstmitarbeiter im Verkauf, der ohne Bestehen eines bezifferbaren Anspruchs ein nach der arbeitsvertraglichen Regelung
jährlich u.a. im Hinblick auf die persönlichen Leistungen anzupassendes außertarifliches Gehalt und eine Jahresabschlussvergütung
bezieht, kann Aufwendungen für Kundenbewirtungen und –geschenke als Werbungskosten abziehen.
Fundstelle(n): XAAAD-05394
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.01.2008 - 14 K 2620/07 E
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