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LAG Hamm Urteil v. - 7 Sa 918/04

Gesetze: BGB § 126; BGB § 158 Abs. 1; BGB § 247; BGB § 305; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 305 c Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; BGB § 448; HGB §§ 74 ff.; HGB § 74 Abs. 1; HGB § 74 Abs. 2; HGB § 75 c; GewO § 110; AGBG § 3 a. F.

Leitsatz

Regelt der Arbeitgeber das In-Kraft-Treten des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zwar unter der Hauptüberschrift "Wettbewerbsverbot" jedoch ohne weitere Hervorhebung im Abschnitt "Vertragsstrafe", so ist von einer Überraschungsklausel auszugehen, die nicht Vertragsinhalt wird. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer vor Unterzeichnung des Vertrages unter ausdrücklichem Hinweis auf die "Fundstelle" auf die aufschiebende Bedingung hingewiesen wurde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-05217

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 10.09.2004 - 7 Sa 918/04

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