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LAG Hamm Urteil v. - 4 Sa 1270/06

Gesetze: GewO § 106; TV Lohn- und Gehaltssicherung Metallindustrie NRW § 2; TV Lohn- und Gehaltssicherung Metallindustrie NRW § 8; KSchG § 2

Leitsatz

§ 8 des TV über die Lohn- und Gehaltssicherung für Arbeitnehmer der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens verleiht dem Arbeitgeber nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer einseitig auf einen geringer vergüteten Arbeitsplatz zu versetzen. Eine sogenannte tarifvertragliche Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers würde sich als objektive Umgehung des § 2 KSchG darstellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-05003

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06

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