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LAG Hamm Urteil v. - 2 Sa 1123/01

Gesetze: KSchG § 4; KSchG § 7; InsO § 113 Abs. 1

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter ist nach Eröffnungs des Insolvenzverfahrens nicht daran gehindert, das Arbeitsverhältnis erneut unter Ausnutzung der kürzeren Kündigungsfristen gemäß § 113 Abs. 1 InsO zu kündigen. Der Kündigungsgrund "Betriebsstilllegung" ist durch eine darauf gestützte Kündigung vor Verfahrenseröffnung, die gemäß § 7 KSchG wirksam geworden ist, nicht verbraucht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAD-04891

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 21.11.2001 - 2 Sa 1123/01

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