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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 997/06

Gesetze: BUrlG § 3 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; BErzGG § 17 Abs. 2; BErzGG § 17 Abs. 3

Leitsatz

Ist der Urlaubsanspruch vor dem Beginn einer Elternzeit nicht vollständig erfüllt worden, so hat der Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 BErzGG den Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit im laufenden oder spätestens im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren.

Der so übertragene Urlaub verfällt auch dann mit Ablauf des folgenden Urlaubsjahres, wenn der Urlaub wegen der Inanspruchnahme einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann (Abweichung von -).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAD-04801

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 17.01.2007 - 18 Sa 997/06

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