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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 1083/05

Gesetze: EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1; BGB § 242; SGB X § 115 Abs. 1

Leitsatz

Ist ein Betriebsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG, so ist auch der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, wenn der Betriebsunfall zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses die Nebentätigkeit nicht genehmigt hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAD-04637

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Hamm, Urteil v. 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05

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