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LAG Hamm Urteil v. - 17 Sa 2201/07

Gesetze: ERA-ETV § 1 Ziff. 1 a; ERA-ETV § 1 Ziff. 1 b; ERA-ETV § 2 Ziff. 2; ERA-ETV § 2 Ziff. 4; ERA-ETV § 2 Abs. 3; ERA-ETV § 3 Ziff. 1; ERA-ETV § 3 Ziff. 2; ERA-ETV § 4; ERA-ETV § 4 Ziff. 2; ERA-ETV § 4 Ziff. 3; ERA-ETV § 12 Ziff. 1; ERA-ETV § 12 Ziff. 3; ERA-ETV § 12 Ziff. 4; ERA-ETV § 12 Ziff. 5; TV ERA-APF § 3; TV ERA-APF § 4 c; TV ERA-APF § 4 d; TV ERA-APF § 4 e; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ArbGG § 64 Abs. 6; ArbGG § 66 Abs. 1; ArbGG § 97; ArbGG § 97 Abs. 5; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 519; ZPO § 520; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5; BGB § 28 Abs. 1; BGB § 32 Abs. 2

Leitsatz

Das ERA ist betrieblich einzuführen. Wechselt der Arbeitgeber nach Abschluss der ERA-Tarifverträge und vor Einführung von dem ERA im Betrieb von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft des Arbeitgeberverbandes und schließt er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Beschäftigten Änderungsverträge, die die Geltung der ERA-Tarifverträge ausschließen, so kann er nicht für zwei Arbeitnehmer, die sich den Änderungsverträgen verweigert haben, das ERA einführen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-04609

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 17.04.2008 - 17 Sa 2201/07

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