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LAG Hamm Urteil v. - 16 Sa 184/04

Gesetze: KSchG § 1; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 4; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 3 S. 1; KSchG § 1 Abs. 3 S. 2; KSchG § 1 Abs. 3 S. 3; BetrVG § 102; BetrVG § 102 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

1. Die zur Fassung des § 1 III KSchG in der Zeit vom bis ergangene Rechtsprechung kann auf die seit dem geltende Fassung dieser Vorschrift übertragen werden.

2. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht darüber unterrichtet, dass er sozial weniger schutzwürdige Arbeitnehmer nicht für vergleichbar hält, so ist er dennoch im Kündigungsschutzprozess nicht gehindert, sich auf die Tatsachen zu berufen, die aus seiner Sicht einer Vergleichbarkeit entgegenstehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-04564

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Hamm, Urteil v. 04.11.2004 - 16 Sa 184/04

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