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LAG Hamm Urteil v. - 12 Sa 1911/06

Gesetze: RVOrgG § 2; RVOrgG § 2 Abs. 4; RVOrgG § 2 Abs. 6; TVÜ-Bund § 2; TVÜ-Bund § 6; ArbGG § 64 Abs. 2; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 5; ArbGG § 64 Abs. 6; ZPO § 519; ZPO § 520; KnAT § 23a S. 2 Ziff. 1; BGB § 613a

Leitsatz

Keine Anrechnung von Bewährungszeiten, die beim ehemaligen Arbeitgeber keine solchen waren, beim nach einer Verschmelzung neuen Arbeitgeber aber solche gewesen wären, hätte der Arbeitnehmer dort immer schon gearbeitet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAD-04208

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LAG Hamm, Urteil v. 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06

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