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LAG Hamm Urteil v. - 11 Sa 274/08

Gesetze: BAT § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4

Leitsatz

Ortszuschlag der Stufe 2 gemäß § 29 Abschn. B Abs.2 Nr. 4 BAT:

Bei der Bestimmung der Eigenmittelgrenze des § 29 Abschn. B Abs.2 Nr. 4 S.2 BAT gilt das Bruttoprinzip. Die Ausbildungsvergütung der "in die Wohnung aufgenommenen Person" ist ohne Abzug für berufsbedingten Mehraufwand in die Berechnung der Eigenmittelgrenze einzubeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-04170

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 05.06.2008 - 11 Sa 274/08

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