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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 92/02

Gesetze: BetrVG § 5; BetrVG § 7 S. 2; BetrVG § 9; BetrVG § 38 Abs. 1; AÜG § 14

Leitsatz

Leiharbeitnehmer werden bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahlen des § 38 Abs. 1 BetrVG n.F. nicht berücksichtigt.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht durch die Einräumung des aktiven Wahlrechts für Leiharbeitnehmer durch § 7 S. 2 BetrVG n.F., weil der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG n.F. nicht geändert worden ist.

Fundstelle(n):
AAAAD-04116

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LAG Hamm, Beschluss v. 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02

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