Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, dem , dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses, der zuvor mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen hatte. Der Entwurf enthält nun eine Klarstellung, dass die Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer nur für solche Investmentanteile gelten wird, die nach dem erworben wurden. Bei Investmentanteilen, die vor dem erworben wurden, solle die Abgeltungsteuer nicht gelten. Außerdem beschloss der Ausschuss die Mindestanlagegrenze für Fonds abzusenken. Die Fonds wären nach dem ursprünglichen Entwurf verpflichtet gewesen, spätestens nach zwei Jahren 75 % des Fondsvermögens in Unternehmen zu investieren, deren Arbeitnehmer sich am Fonds beteiligen. Diese Grenze wurde auf 60 % herabgesetzt. Der Bundesrat wird dem Gesetzesentwurf voraussichtlich am zustimmen. Das Gesetz soll dann am in Kraft treten.
Der jeweils aktuelle Stand der Reformvorhaben ist im NWB Reform-Radar unter www.nwb.de abrufbar.