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NWB Nr. 6 vom Seite 359

Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige?

[i]Seit 1. 1. 2009 Anspruch auf Krankengeld nur bei Wahltarif oder ZusatzvertragDer Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften” sieht (wieder) einen gesetzlichen Krankengeldanspruch von Selbstständigen, unständig Beschäftigten und kurzfristig Beschäftigten vor. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom beinhaltet ein rückwirkendes Inkrafttreten ab . [i]NWB F. 27 S. 6691Im Ergebnis würden die seit Januar geltenden Regelungen insoweit bereits wieder revidiert.

Durch die jüngste Gesundheitsreform haben gesetzlich versicherte Selbstständige und unständig Beschäftigte, die den ermäßigten gesetzlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen, keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Neben den Selbstständigen betrifft dies insbesondere Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch über mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber haben. Dies betrifft bis zu 1,5 Mio. Versicherte. Wünschen sie Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, müssen sie sich über einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung versichern. Insbesondere ältere Versicherte müssen seit der Umstellung zum Jahreswechse...

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