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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahe stehende Kapitalgesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahe stehende Kapitalgesellschaft setzt nicht voraus, dass der Gesellschafter in der vorteilsgewährenden oder der empfangenden Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat. (2) Wurde eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste, nicht vollwertige Darlehensforderung im Jahr der Darlehensgewährung fehlerhaft nicht wertberichtigt und wird die Wertberichtigung aufgrund des Grundsatzes des formellen Bilanzzusammenhangs in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum nachgeholt, kann die Nachholung in dem nachfolgenden Veranlagungszeitraum zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. (3) Reicht der Steuerpflichtige mit der Steuererklärung zunächst ein...