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Betriebsaufspaltung: Auch Testamentsvollstreckung schützt nicht vor personeller Verflechtung
Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen die personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verhindert, wenn diese ohne die Testamentsvollstreckung zweifelsfrei vorgelegen hätte. In seiner kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass die personelle Verflechtung trotz bestehender Testamentsvollstreckung gegeben ist.
I. Sachverhalt
Im entschiedenen Sachverhalt bestand zwischen einem Besitz- und einem Betriebsunternehmen unstreitig eine sachliche Verflechtung. Die Frage der personellen Verflechtung war aufgrund mittelbarer Beteiligungsverhältnisse und einer Aufsplittung von Beteiligungen aufgrund von Erbgängen relativ schwierig zu beantworten. Im Ergebnis war es aber so, dass an der Besitzgesellschaft die gleiche Personengruppe Gesellschafter war, die an der beherrschenden Gesellschafterin der Betriebsgesellschaft über die Mehrheit verfügte. Die Besonderheit lag darin, dass hinsichtlich 62,232 % der Anteile an der GmbH, die die Betriebsgesellschaft beherrschte, eine dauerhafte Testamentsvollstreckung bestellt war. An Anteilen a...