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Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom (BGBl. I S. 3024) sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor, die Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Sozialversicherung haben. Insbesondere im Verfahrensrecht sollen Abläufe den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden, um für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger Vereinfachungen zu bewirken. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a.:
Einbeziehung des Krankentagegelds in die Regelung des § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV,
Zusammenfassung der Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis und Aufhebung der Sozialversicherungsausweis-Verordnung,
Schaffung einer Freigrenze von monatlich 50 EUR bei der beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen und weitere verfahrensrechtliche Konkretisierungen (§ 23c SGB IV),
Klarstellung der Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen,
Klarstellung, dass im vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren Rückmeldungen an die Arbeitgeber ebenfalls automatisiert durchzuführen sind,
Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes zur Übermittlung der Beitragsnachweise,
Klarstel...