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Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24. April 2006 hier: Saison-Kurzarbeitergeld
Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom (BGBl. I S. 926), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom (BGBl. I S. 2742) wurden die Vorschriften über das Kurzarbeitergeld erweitert. Arbeitnehmer in Betrieben des Bauhauptgewerbes und des Dachdeckerhandwerks können bei Arbeitsausfällen aus witterungsbedingten und wirtschaftlichen Gründen in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) Saison-Kurzarbeitergeld erhalten. Für Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie für das Gerüstbaugewerbe wurde das Saison-Kurzarbeitergeld für die Schlechtwetterzeit 2006/2007, die die Zeit vom 1. November bis 31. März umfasste, aufgrund der Übergangsregelung nach § 434n SGB III gewährt.
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung vom (BGBl. I S. 349) wurden die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus (§ 1 Abs. 4 der Baubetriebe-Verordnung) ab dem und damit ab der Schlechtwetterzeit 2007/2008 entsprechend den Regelungen für das Bauhauptgewerbe und das Dachdeckerhandwerk in die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung einbezogen. A...