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AOK-Bundesverband, Rundschreiben v.

Gemeinsame Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV

Untertitel: vom 15.03.2005 in der Fassung vom 10.05.2007

Für die Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) und der Beitragsnachweise haben die Spitzenverbände der Krankenkassen im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit die folgenden gemeinsamen Grundsätze aufgestellt.

Sie gelten für

  • die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen,

  • die Prüfung von Ausfüllhilfen zur Übertragung von Meldungen und Beitragsnachweisen,

  • die Datenübermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen und

  • die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wurde gemäß § 22 Satz 2 DEÜV angehört.

Die Grundsätze treten mit Wirkung vom an die Stelle der „Gemeinsamen Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV” vom in der Fassung vom .

Die Grundsätze gelten nicht für das besondere knappschaftliche Meldeverfahren.

1 Voraussetzungen für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automati...

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