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Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006); hier: Beitragsrechtliche Behandlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen ab 01.07.2006
Bisher waren steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in vollem Umfange nicht dem Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV zuzurechnen und damit beitragsfrei in der Sozialversicherung. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006) vom (BGBl. I S. 1402) wird mit Wirkung vom die Beitragsfreiheit dieser Zuschläge eingeschränkt. Nach dem in § 1 ArEV neu eingefügten Satz 2 sind sie dann nicht mehr beitragsfrei, soweit das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR für jede Stunde beträgt.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit sowie die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger haben die sich aus der Änderung des § 1 ArEV durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ergebenden Auswirkungen beraten und in der nachstehenden Verlautbarung zusammengefasst.
1. Rechtsvorschriften
§ 14 SGB IV
Arbeitsentgelt
(1) Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang...