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Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten
Für Arbeitnehmer, die berufsmäßig unständige Beschäftigungen ausüben, gelten im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung Besonderheiten. Da in der Praxis eine unterschiedliche Rechtsanwendung feststellbar ist, werden die bestehenden versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, insbesondere aufgrund der Änderungen durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom (BGBl. I S. 818) und die Dritte Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung vom (BGBl. I S. 3493), erläutert. Darüber hinaus werden die Unterschiede zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Dauerbeschäftigungen und regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungen dargestellt.
Die Ausführungen zu unständig Beschäftigten in früheren Rundschreiben werden hiermit zusammengefasst und das bisherige Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten vom ersetzt. Die Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Synchronsprechern vom gilt unverändert.
A Gesetzliche Regelungen
§ 27 SGB III
Versicherungsfreie Beschäftigte
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