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Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben zuletzt mit Stand vom eine Übersicht über berufliche und berufsfördernde Bildungsmaßnahmen und deren versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung herausgegeben. Bedingt durch die Neu- bzw. Weiterentwicklung eines Fachkonzepts zu den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit und durch die mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 2848) in Kraft gesetzten Rechtsänderungen ist eine Aktualisierung erforderlich.
Die aktualisierte Übersicht über berufliche Bildungsmaßnahmen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Anlage 1) und die Übersicht über Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren versicherungsrechtliche Beurteilung (Anlage 2) sind dieser Verlautbarung beigefügt.
1 Versicherungspflicht der zur Berufsausbildung Beschäftigten und der Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, in allen Zweigen der Sozialversicherung nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige versic...