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Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 09./10.05.2007
1. Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV
In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 13./ (Punkt 4 der Niederschrift) wurden Änderungen der Gemeinsamen Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV beschlossen. Unter anderem wurde in Abschnitt 2.7.1 der Grundsätze im letzten Satz die zeitliche Aussage, dass bei einem negativen Ergebnis der Systemprüfung ein Einsatz der Software nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr zulässig ist, auf einen Monat verkürzt.
Die Verkürzung der Software-Gültigkeit auf einen Monat bringt in der Praxis Probleme mit sich, da in der Zeitspanne von einem Monat sowohl für die Software-Ersteller, als auch für die Systemprüfung die Softwareanpassungen und erforderlichen Systemtests zeitlich kaum zu bewältigen sind. Im Anhörungsverfahren zur Änderung der Grundsätze weist die Bundesvereinigun...