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Besprechungsergebnis v.

Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesanstalt für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 28.05.2002 in Frankfurt

1. Ergänzung der Tabelle der gültigen Namenszusätze; hier: Änderung der Anlage 7 des gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung”

In der Anlage 7 zum gemeinsamen Rundschreiben „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung” (Tabelle der gültigen Namenszusätze) sind unter anderem die Begriffe

  • Grossherzog,

  • Grossherzogin und

  • Truchsess

aufgeführt. Die gleichzeitig mögliche Schreibweise mit „ß” ist nicht vorhanden und wird vom aktuellen Kernprüfprogramm abgewiesen.

Die Besprechungsteilnehmer vereinbaren, die zusätzlichen Schreibweisen für

  • Großherzog,

  • Großherzogin und

  • Truchseß

in die Anlage 7 zum gemeinsamen Rundschreiben „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung” (Tabelle der gültigen Namenszusätze) aufzunehmen und die Kernprüfung zur DEÜV entsprechend anzupassen. Als Einsatztermin des aktualisierten gemeinsamen Kernprüfprogramms wird der festgelegt.

Anlage

Tabelle der gültigen Namenszusätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bar
Freiin
Grfn
Marschall
Baron
Frf
Grossherzog
 
Baronesse
Frf.
Großherzog
Ostoja
Baronin
Frfr
Grossherzogin
 
Brand
Frfr.
Großherzogin
Prinz
 
Frh
 
Prinzessin
Condesa

Im Hinblick auf die Zuständigkeit der Seekasse für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in der Seefahrt wird diese Zeit im Rentenversicherungskonto mit einer besonderen Versicherungskarten-Nummer (VKNR) gekennzeichnet. Zu diesem Zweck wird der Datenbaustein DBKS von der See-Krankenkasse im Zuge der Weiterleitung an die Rentenversicherung um die Angabe der jeweils zutreffenden VKNR ergänzt.

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