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Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.04.2007
1. Aktualisierung aufgrund des Beitritts von Rumänien und Bulgarien zur EU
Die §§ 4 bis 6 SGB IV enthalten Regelungen über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung. Die hierzu von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung herausgegebenen Richtlinien vom bedürfen aufgrund des Beitritts von Rumänien und Bulgarien zur EU, der Auflösung der Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro sowie des Inkrafttretens des Sozialversicherungsabkommens mit Mazedonien einer Aktualisierung. Dabei könnte auch das deutschaustralische Abkommen über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen vom berücksichtigt werden, das voraussichtlich Anfang 2008 in Kraft treten wird.
Die Besprechungsteilnehmer kommen überein, die als Anlage beigefügten Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV) unter dem Datum vom der veränderten Rechtslage anzupassen. Die Neufassung der Richtlinien ist als Anlage beigefügt. Die Richtlinien lösen die bisherigen Richtlinien vom ab.
Anlage