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Besprechungsergebnis v.

Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

1. Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV; hier: Ankündigung einer Betriebsprüfung vor Anmeldung des Beginns einer Beschäftigung als Ehegatte/Lebenspartner oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

Für das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (Statusfeststellung auf Antrag) wurde bislang die Zuständigkeit für den Fall einer Antragstellung nach Einleitung einer Betriebsprüfung zuletzt im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom zum Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit folgendermaßen festgelegt (Seite 20):

„Das Anfrageverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund entfällt, wenn bereits durch eine Einzugsstelle außerhalb eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (zum Beispiel im Rahmen einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, eine Familienversicherung – Prüfung nach § 28h Abs. 2 SGB IV) oder einen Rentenversicherungsträger (im Rahmen des § 28p Abs. 1 SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet wurde, zum Beispiel durch Übersendung eines Fragebogens oder durch Ankündigung einer Betriebsprüfung.”

Für das durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom mit Wirkung zu...

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