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Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der See-Krankenkasse, der Bundesknappschaft, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesanstalt für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung am 26./27.03.2003
1. Gemeinsames Rundschreiben vom zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit; hier: Überarbeitung aufgrund der Auswirkungen des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 4621)
Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 4621) ist unter anderem die in dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom (BGBl 2000 I S. 2) enthaltene Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV über das Vorliegen einer Beschäftigung durch eine Regelung zur Vermutung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bei Personen, die einen Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III beantragen beziehungsweise beziehen, ersetzt worden. Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Vorschrift des § 14 Abs. 4 SGB IV über die Beitragsbemessungsgrundlage für Personen, die nach dem Einkommensteuerrecht als selbständig Tätige behandelt werden, gestrichen worden. Die vorstehend aufgezeigten Änderungen erfordern eine Überarbeitung des von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung unter dem Datum vom herausgegebenen gemeinsamen Rundschreibens zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit.
Die Besprechungsteilnehmer kom...