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Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der See-Krankenkasse, der Bundesknappschaft, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesanstalt für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung am 10./11.04.2002
1. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit; hier: Katalog bestimmter Berufsgruppen (Anlage 4)
Die Anlage 4 zum gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit beinhaltet einen „Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sowie zur Bestimmung der Merkmale typischen unternehmerischen Handelns”. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit sind mit diesem Katalog einem Anliegen der Praxis und einem Auftrag des Gesetzgebers nachgekommen (vergleiche Bundestags-Drucksache 14/1855 zu Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b [zu Nummer 4] des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit).
Nach den derzeitigen Ausführungen in dem Katalog bestimmter Berufsgruppen (Stand: ) stehen Zeitungsausträger – ebenso wie Verteiler von Anzeigeblättern – in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Allerdings hat das