Zeitpunkt des Abflusses einer Gewinnausschüttung bei Zahlungen über ein Gesellschafterverrechnungskonto
Leitsatz
Wird eine Gewinnausschüttung beschlossen, die über das Gesellschafterverrechnungskonto ausgezahlt werden soll, liegt ein
Abfluss erst vor, wenn die Gelder auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben werden. Dies gilt auch dann, wenn in dem Ausschüttungsbeschluss
ein fixes Datum für die Auszahlung genannt wird.
Der fällige Anspruch des Gesellschafters auf die Auszahlung einer beschlossenen Gewinnausschüttung und die faktische Zugriffsmöglichkeit
des Gesellschafters auf die Gelder führen noch nicht zur Erfüllung der Verpflichtung aus der Gewinnausschüttung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAD-03532
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 28.06.2007 - 4 K 843/06
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