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Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Sitztheorie
und II ZR 290/07
Eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland ist in Deutschland als rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln.
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine AG schweizerischen Rechts mit drei Aktionären, von denen einer den Verwaltungsrat bildet. Sie nimmt den Beklagten auf Zahlung von Miete in Anspruch. Die Parteien streiten über die Rechts- und Parteifähigkeit der Klägerin sowie über die Frage, ob zwischen ihnen ein - mittlerweile jedenfalls beendeter - Mietvertrag bestanden hat.
Das OLG Hamm als Berufungsinstanz führte hinsichtlich der Parteifähigkeit der Klägerin aus: In jedem Fall sei sie nach deutschem internationalen Privatrecht rechtsfähig und damit auch parteifähig. Zwar gelte für sie nicht unmittelbar die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit, aus der sich ergebe, dass Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR berechtigt seien, ihren Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, ohne deshalb nach dem Recht des Sitzstaates beurteilt zu werden. Die Schweiz sei aber hinsichtlich der Niederla...