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Einkommensteuer; | Zuwendungen an die Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft''
Die Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft'' ist berechtigt, neben dem Vermögen, das von der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und dem Bund aufzubringen ist, auch Zuwendungen von Dritten anzunehmen (§ 3 Abs. 4 des Errichtungsgesetzes). Gem. gilt für die stl. Behandlung von Zuwendungen an die Stiftung aus dem Privatvermögen natürlicher Personen Folgendes: Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ist als juristische Person des öffentlichen Rechts berechtigt, Zuwendungen entgegenzunehmen und eine Bestätigung über die Zuwendung und deren Verwendung für begünstigte Zwecke i. S. des § 10b Abs. 1 EStG zu erteilen. Erhaltene Zuwendungen, die von der Stiftung zur Gewährung von Leistungen an Leistungsberechtigte i. S. des § 11 des Er...BStBl 2000 I S. 1557