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NWB Nr. 5 vom Seite 278

Arbeitsmarktpolitik 2009

Um die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt abzufedern, hat der Koalitionsausschuss Maßnahmen beschlossen. Insbesondere soll in den betroffenen Unternehmen Kurzarbeit Vorrang vor Entlassungen haben.

1. Kurzarbeitergeld und Qualifizierung

[i]Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 MonateAm Januar ist die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft getreten. Kurzarbeitergeld kann nun für 18 Monate gezahlt werden, wenn der individuelle Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum entsteht. Die Verlängerung der möglichen Bezugsdauer gilt auch für Arbeitnehmer, die mit der Kurzarbeit vor dem begonnen haben.

[i]Geförderte Qualifizierung für Bezieher von Kurzarbeitergeld möglichArbeitgebern werden 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Qualifizierungsangebote können jetzt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Betrieben können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten gezahlt werden.

2. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und Mindestlöhne

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