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Zivilrecht | Individualisierung mehrerer Einzelforderungen im Mahnbescheid
Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn darin die Einzelforderungen nicht genau aufgeschlüsselt sind. Zur Individualisierung ist erforderlich, dass der konkrete Anspruch von anderen Ansprüchen so abgegrenzt wird, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann. Außerdem muss er dem Schuldner die Beurteilung erlauben, ob er sich gegen diesen Anspruch zur Wehr setzen will. Diese Individualisierung der Rechnungspositionen kann nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nicht mehr nachgeholt werden. In diesem Fall forderte ein Inkassounternehmen aus abgetretenem Recht und im Wege einer Teilklage die Rüc...